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Fachliche Begleitung und Kontrolle - Beirat und Aufsichtsrat

 

Seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist es verpflichtend, in den Aufsichtsrat mindestens einen Finanzexperten zu berufen. Während diese Vorschrift zwingend für kapitalmarktorientierte Unternehmen gilt, strahlt diese Festlegung nach herrschender Meinung als "Best Practice" auch auf nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen und solche mit fakultativen Kontrollgremien aus.
 

Sie möchten die Finanzexpertise in Ihrem Beirat stärken?

Sie suchen einen Finanzexperten für den Aufsichtsrat oder Prüfungsausschuss?

Sie wünschen Unterstützung bei Ihrer laufenden Aufsichtsrats-/Beiratsarbeit?

Dann sollten wir weitere Details im persönlichen Kontakt erörtern.

Sprechen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da.

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