Public Corporate Governance Kodex (PCGK)
Ein Public Corporate Governance Kodex (PCGK) ist ein Regelwerk zur guten und verantwortungsvollen Führung öffentlicher Unternehmen. Public Corporate Governance Kodizes dienen dazu die Transparenz öffentlicher Unternehmen zu steigern sowie zu einer effektiveren Steuerung und Kontrolle öffentlicher Unternehmen beizutragen.
Auf Ebene von Bund und Ländern, sowie auch auf kommunaler Ebene existieren bereits eine Reihe solcher Public Corporate Governance Kodizes. Inhaltlich orientieren sich die einzelnen Public Corporate Governance Kodizes hierbei an den Corporate Governance Kodizes privatwirtschaftlicher Unternehmen, wenngleich Anpassungen im Hinblick auf die Besonderheiten öffentlicher Unternehmen (z.B. Gemeinwohlorientierung, Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben) vorgenommen wurden.
Die Begriffe Public Corporate Governance Kodex und Beteiligungsrichtlinie werden häufig synonym erwendet. In zweierlei Hinsicht unterscheiden sich Beteiligungsrichtlinien von Public Corporate Governance Kodizes indes:
- Beteiligungsrichtlinien sehen kein "comply or explain"-Prinzip vor. Bei Public Corporate Governance
Kodizes müssen Abweichungen von einzelnen Regelungen/Empfehlungen offengelegt und
öffentlich begründet werden
- Beteiligungsrichtlinien richten sich primär an das Beteiligungsmanagement bzw. die Beteiligungsverwaltung.
Der Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK)
Die Beteiligung des Bundes an Unternehmen hat instrumentellen Charakter: Sie dient der Erfüllung spezifischer wichtiger Bundesaufgaben. Eine privatrechtliche Organisationsform zur Aufgabenerledigung ist nach der Bundeshaushaltsordnung nur zulässig, wenn sich der konkrete angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt. Leitlinie für den Bund ist somit die Ausrichtung auf den öffentlichen Auftrag, der mit einer unternehmerischen Beteiligung erfüllt werden soll. Geht der Bund eine Beteiligung ein, so hat er zunächst - wie jeder private Anteilseigner - ein Interesse daran, dass das Unternehmen gut und seinem Interesse entsprechend geführt wird. Daher bedarf es zunächst eines Regelwerks, das Standards guter Unternehmensführung mit Anforderungen und Erwartungen an die Unternehmensorgane festlegt. Diese Aufgabe kommt dem PCGK zu.
Der PCGK, der sich an die Unternehmen selbst richtet, enthält vorrangig Empfehlungen zur Verbesserung von Prozessen und Arbeitsstrukturen der Unternehmensorgane Vorstand/Geschäftsführung, Aufsichts-/Verwaltungsrat. Auch die Rolle des Bundes als Anteilseigner wird definiert gefasst. Ein weiteres Thema ist die Rechnungslegung. In Hinblick auf mehr Transparenz spielt schließlich die individualisierte Offenlegung der Vergütung von Geschäftsführungs-/Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsrats-/Verwaltungsratsmitgliedern eine wesentliche Rolle. Der PCGK gilt unmittelbar für Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist und die nicht börsennotiert sind. Darunter fallen vor allem GmbHs, zum Beispiel die Bundesdruckerei GmbH, die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH. Aber auch einige Aktiengesellschaften wie die Deutsche Bahn AG und die ÖPP Deutschland AG gehören dazu. Unternehmen, an denen der Bund Minderheitsgesellschafter ist, wird seine Anwendung empfohlen.