Corporate Governance
Corporate Governance steht für eine gute und transparente Unternehmensführung. Heftige, internationale Krititk an der deutschen Unternehmensverfassung hatte zur Folge, dass das Bundesministerium für Justiz in 2001 eine Regierungskommission einsetzte, die in 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) verabschiedete. Im gleichen Jahr wurde er auf eine gesetzliche Grundlage gestellt (Entsprechenserklärung des § 161 AktG). Seine Weiterentwicklung führte im Jahr 2010 zu einer Aktualisierung.
Der DCGK basiert im Wesentlichen auf gesetzlichen Vorschriften (Aktiengesetz, Transparenz- und Publizitätsgestz) zur Leitung und Kontrolle deutscher börsennotierter Gesellschaften. Unabhängig hiervon gelten die Regelungen als "best practice" auch für alle anderen Unternehmen.